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   VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278   

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VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278 (https://dejure.org/2009,74219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2009 - 3 CE 08.3278 (https://dejure.org/2009,74219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2009 - 3 CE 08.3278 (https://dejure.org/2009,74219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstpostenbesetzung; Differenzierung in der Stellenausschreibung zwischen Beförderungsbewerbern und Versetzungs-/Umsetzungsbewerbern; Anordnungsanspruch des Versetzungsbewerbers verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 11.12.2006 - 3 CE 06.3004
    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Diese von den Bestellungsrichtlinien vorgenommene Unterscheidung sei nach der Rechtsprechung des BayVGH (Beschluss vom 11.12.2006 Az. 3 CE 06.3004) rechtmäßig, wenn - wie hier - durch den Hinweis auf Nr. 3 der RBestPol ein entsprechender Hinweis in der Ausschreibung erfolge.

    In seinem Beschluss vom 11. Dezember 2006 (Az. 3 CE 06.3004) habe der BayVGH die Verletzung des Prinzips der Bestenauslese bejaht, nachdem der Dienstherr sich hinsichtlich Ziffer 3 der RBestPol genau umgekehrt verhalten habe.

    Erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beförderungsbewerbern einerseits und Versetzungsbewerbern andererseits, so hat dies zwingend zur Folge, dass Beförderungs- und Versetzungsbewerber gleich zu behandeln sind, d.h. dass sich der Dienstherr damit auch gegenüber Versetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG ("Bestenauslese") festlegt (siehe Beschluss des Senats vom 11.12.2006, 3 CE 06.3004; BVerwG vom 25.11.2004, Az. 2 C 17/03, BVerwGE 122, 237).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beförderungsbewerbern einerseits und Versetzungsbewerbern andererseits, so hat dies zwingend zur Folge, dass Beförderungs- und Versetzungsbewerber gleich zu behandeln sind, d.h. dass sich der Dienstherr damit auch gegenüber Versetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG ("Bestenauslese") festlegt (siehe Beschluss des Senats vom 11.12.2006, 3 CE 06.3004; BVerwG vom 25.11.2004, Az. 2 C 17/03, BVerwGE 122, 237).

    Wird dagegen in der Ausschreibung zwischen Beförderungs- und Versetzungsbewerbern unterschieden, dann haben Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt oder versetzt werden wollen, grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG (siehe ständige Rechtsprechung des BVerwG, BVerwG vom 25.11.2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402

    Die Wirkung einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren endet mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Der BayVGH habe mit Beschlüssen vom 28. Juni 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) festgestellt, dass die RBestPol unwirksam seien.

    In den Beschlüssen vom 28. August 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) hat der Senat das rangzahlabhängige Beförderungssystem mit dem Prinzip der Bestenauslese für nicht vereinbar erachtet.

  • VGH Bayern, 11.11.2008 - 3 CE 08.2643

    Dienstpostenbesetzung; Bewerbung von Beförderungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Die Beschränkung des Bewerberkreises nach Nr. 3 RBestPol sei nach der Rechtsprechung des VGH zulässig (Beschluss vom 11.11.2008 Az. 3 CE 08.2643).

    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Versetzungs-/Umsetzungsbewerber festhalten lassen (vgl. auch BVerfG vom 28.2.2007, Az. 2 BvR 2494/06 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, zitiert nach juris; Beschluss des Senats vom 11.11.2008, Az. 3 CE 08.2643).

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347

    Rangzahlabhängige Beförderungssysteme - Grundsatz der Bestenauslese -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Der BayVGH habe mit Beschlüssen vom 28. Juni 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) festgestellt, dass die RBestPol unwirksam seien.

    In den Beschlüssen vom 28. August 2006 (Az. 3 CE 06.1347 und 3 CE 06.1402) hat der Senat das rangzahlabhängige Beförderungssystem mit dem Prinzip der Bestenauslese für nicht vereinbar erachtet.

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Versetzungs-/Umsetzungsbewerber festhalten lassen (vgl. auch BVerfG vom 28.2.2007, Az. 2 BvR 2494/06 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, zitiert nach juris; Beschluss des Senats vom 11.11.2008, Az. 3 CE 08.2643).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers nur den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (vgl. BVerfG vom 28.11.2007, Az. 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909 sowie die Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 3.7.2008, Az. 3 CE 08.1538 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05

    Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilschutz versagende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Der Verneinung eines Anordnungsgrundes durch das Verwaltungsgericht stehe die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2005, Az. 2 BvR 221/05 entgegen.
  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers nur den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (vgl. BVerfG vom 28.11.2007, Az. 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909 sowie die Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 3.7.2008, Az. 3 CE 08.1538 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 3 CE 08.1538

    BeamtenrechtAbordnung eines Realschullehrers für 3 Jahre zur Mitarbeit an einem

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278
    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers nur den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (vgl. BVerfG vom 28.11.2007, Az. 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909 sowie die Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 3.7.2008, Az. 3 CE 08.1538 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411

    Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der

    Mit Schriftsatz vom 25. August 2011 trug der Antragsgegner weiter vor, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe mit Beschluss vom 20. März 2009 - 3 CE 08.3278 einen Anordnungsgrund des Konkurrenten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verneint, wenn die behördliche Entscheidung jederzeit, also auch erst in einem Hauptsacheverfahren, rückgängig gemacht werden könne (vgl. auch BayVGH vom 11.11.2008 - 3 CE 08.2643).

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Erwägungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 20. März 2009 - 3 CE 08.3278.

  • VG München, 17.11.2014 - M 5 E 14.3564

    Dienstpostenbesetzung

    Nur dann, wenn sich der Dienstherr für ein Auswahlverfahren entschließt, an dem Beförderungs- und Umsetzungs-(Versetzungs-)Bewerber unterschiedslos teilnehmen, muss er sich an dem gewählten Modell der "Bestenauslese" auch bezüglich der Versetzungs-(Umsetzungs-)Bewerber festhalten lassen (BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 3 CE 12.872 - juris; B.v. 18.10.2011 - 3 CE 11.1479 - juris; B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 - juris; B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643 - juris).

    Gestützt wird dieses Ergebnis auch von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach selbst dann, wenn man eine zwischenzeitlich erfolgte Beförderung des ausersehenen Stellenbewerbers - die in der Regel eine Bewährung auf dem aktuellen Dienstposten voraussetzt - in Betracht zieht, dieser Umstand nicht zur Bejahung eines Anordnungsgrundes führt (BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 - juris; B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643 - juris).

  • VGH Bayern, 22.03.2013 - 3 CE 12.2195

    Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von Beförderungs- und Umsetzungsbewerbern;

    Wird in der Ausschreibung - wie hier - zwischen Beförderungs- und Versetzungsbewerbern unterschieden, dann haben Interessenten für einen Dienstposten, auf den sie ohne Statusveränderung umgesetzt und versetzt werden wollen, grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG U.v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 237; BayVGH B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 - juris).

    Das bedeutet, dass die getroffene Auswahlentscheidung hinsichtlich des Antragstellers den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen (aber sehr weit gespannten) Ermessens genügen muss und nicht willkürlich sein darf (BVerfG v. 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; sowie die Rechtsprechung d. Senats Beschlüsse v. 3.7.2008 -3 CE 08.1538 - juris, B.v. 20.3.2009 - 3 CE 08.3278 -juris, B. 10.8.2012 -3 CE 12.1112 - juris).

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